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   VGH Hessen, 28.09.1990 - 3 UE 514/85   

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https://dejure.org/1990,4449
VGH Hessen, 28.09.1990 - 3 UE 514/85 (https://dejure.org/1990,4449)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.1990 - 3 UE 514/85 (https://dejure.org/1990,4449)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 1990 - 3 UE 514/85 (https://dejure.org/1990,4449)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 98
  • NVwZ-RR 1992, 466 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1990 - 3 UE 514/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 19.12.1989 - 3 UE 2065/85 -), ist eine Gemeinde bundesrechtlich nicht gehindert, die Stellplatzablösung für ein Vorhaben zu verweigern, obwohl es bebauungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Beschluß vom 27.09.1983 - 4 B 122.83 - BRS 40 Nr. 146).
  • VGH Hessen, 28.01.1983 - IV OE 47/80
    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1990 - 3 UE 514/85
    In bezug auf die Überprüfung der bauaufsichtlich abgelehnten Nutzungsänderung steht den Klägern ein berechtigtes Feststellungsinteresse zu, da bei einer gerichtlich festgestellten Rechtswidrigkeit der beiden in der Sache gleichlautenden Verfügungen vom 14.11.1983 mögliche Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung nicht von vornherein als aussichtslos erscheinen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.01.1983 - IV OE 47/80 -).
  • VGH Hessen, 10.04.2000 - 9 UE 2459/96

    Satzungshoheit der Gemeinde - Stellplatzsatzung - Klage gegen eine durch die

    So konnte die Gemeinde die genannten Möglichkeiten des Stellplatzrechts gezielt dazu nutzen, vor allem im innerörtlichen Bereich, speziell für Fußgängerzonen, eine Nutzungsstruktur zu fördern, die allein mit den Mitteln des Bauordnungsrechts nicht zu verwirklichen gewesen wäre ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1983 - BVerwG 4 B 122.83 -, BRS 40 Nr. 146; Hess.VGH, Urteil vom 28. September 1990 - 3 UE 514/85 -, ESVGH 41, 98, 99).
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